Eine Ausbildung kann schnell teuer werden. Wenn Sie eine Ausbildung nicht vollständig selbst bezahlen können, kann Ihnen der Kanton Zürich unter Umständen mit Ausbildungsbeiträgen (Stipendien) helfen.

Was sind Ausbildungsbeiträge?

Ausbildungsbeiträge sind Gelder vom Kanton. Personen mit wenig Vermögen erhalten diese Gelder vom Kanton, um eine Ausbildung oder eine Weiterbildung zu bezahlen. Ausbildungsbeiträge sind nur ein Beitrag an die Ausbildungskosten, es kann damit nicht die ganze Ausbildung bezahlt werden. Ausbildungsbeiträge können auch einen Beitrag an die Lebenshaltungskosten (zum Beispiel Kosten für Essen oder Wohnen) sein. Diese Gelder müssen Sie nicht zurückbezahlen. Die schulischen Leistungen haben keinen Einfluss auf die Stipendien vom Kanton Zürich.

Aufgepasst! Eltern müssen die Ausbildungskosten ihrer Kinder bezahlen. Verfügt der Vater, die Mutter oder der/die Ehepartner/in über genügend Geld, will die Ausbildung aber nicht bezahlen, so hat man keinen Anspruch auf Ausbildungsbeiträge.

Ziele der Ausbildungsbeiträge

Ausbildungsbeiträge sind keine Sozialhilfegelder, sondern Beiträge an individuelle Ausbildungskosten. Mit Ausbildungsbeiträgen fördert der Kanton Zürich die Chancengleichheit, erleichtert den Zugang zur Bildung und unterstützt die Existenzsicherung während einer Ausbildung.

Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge

Sie haben möglicherweise Anspruch auf Ausbildungsbeiträge, wenn Sie alle diese Kriterien erfüllen:

  1. Ihre Familie hat wenig Geld,
  2. Sie machen eine Ausbildung, die vom Staat anerkannt ist,
  3. Sie sind unter 25 Jahre alt. Danach erhalten Sie reduzierte Ausbildungsbeiträge oder Darlehen. Ab 45 Jahren werden keine Beiträge mehr geleistet.
  4. Sie haben Ihren stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich.

Genauere Informationen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen finden Sie bei der Stipendienstelle des Kantons Zürich.

Können ausländische Staatsangehörige auch Ausbildungsbeiträge erhalten?

Erfüllen Migrantinnen und Migranten die persönlichen Voraussetzungen, um Ausbildungsbeiträge beziehen zu können, gelten für sie grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie für Schweizerinnen und Schweizer.

Migrantinnen und Migranten mit stipendienrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zürich erfüllen die persönlichen Voraussetzungen für den Bezug von kantonalen Ausbildungsbeiträgen, wenn sie in eine dieser Kategorien gehören:

  • Personen, die eine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz haben.
  • Personen, die seit fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz haben.
  • Personen, die das Bürgerrecht eines EU/EFTA-Staates haben.
  • Personen, die von der Schweiz anerkannte und dem Kanton zugewiesene Flüchtlinge sind.
  • Staatenlose, die im Kanton wohnen.

Welche Ausbildungen werden durch Ausbildungsbeiträge finanziert?

Nur Ausbildungen nach der obligatorischen Schulpflicht werden mit Beiträgen unterstützt. Diese Ausbildungen müssen zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen. Dazu gehören unter anderem:

  • Berufsvorbereitungsjahr
  • Vorlehren bei gleichzeitigem Besuch einer öffentlichen Berufsschule
  • Notwendiger Vorkurs
  • Kantonsschulen (Gymnasium, Handelsmittelschule, Fachmittelschule, Informatikmittelschule)
  • Berufsmaturitätsschulen
  • Sekundarschulabschluss für Erwachsene

Wichtig: Der Anspruch auf Ausbildungsbeiträge kann erst geklärt werden, wenn Sie ein vollständiges Gesuch eingereicht haben.

Wie hoch sind die Ausbildungsbeiträge?

Jedes Gesuch ist ein Einzelfall. Für die Berechnung der Ausbildungsbeiträge werden verschiedene Faktoren aus dem persönlichen Umfeld berücksichtigt. Zum Beispiel das Vermögen und das Einkommen der Eltern, Anzahl Geschwister, Höhe der Ausbildungskosten und vieles mehr. Der Stipendienrechner gibt einen groben Anhaltspunkt, ob das Einreichen eines Gesuches empfehlenswert ist.

Gesuch um Ausbildungsbeiträge einreichen

Eine Anleitung wie man ein Gesuch für Ausbildungsbeiträge einricht findet man auf der Webseite der Stipendienstelle des Kantons Zürich.

Das Gesuch müssen Sie zusammen mit verschiedenen Informationen und Unterlagen einreichen. Den Aufwand für das Ausfüllen des Gesuchs sollte man nicht unterschätzen. Auch das Zusammensuchen und Bereitstellen der Informationen benötigt viel Zeit. Das Gesuch müssen Sie termingerecht einsenden. Wenn Sie das Gesuch verspätet stellen, bekommen Sie weniger Geld.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Was tun, wenn Ausbildungsbeiträge oder Darlehen nicht ausreichen? Was tun, wenn Sie weder von den Eltern unterstützt werden noch Anrecht auf kantonale Beiträge oder Darlehen haben? Was tun, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Ausbildung selber zu finanzieren? Dafür gibt es regionale, kantonale und internationale öffentliche und private Institutionen, die in bestimmten Fällen finanzielle Unterstützung bieten.

Folgende weitere Finanzierungsmöglichkeiten gibt es:

  • Ausbildungsbeiträge Ihrer Wohnorts- oder Heimatortsgemeinde. Erkundigen Sie sich bei den entsprechenden Gemeinden.
  • Lehrmittelbeiträge: Einzelne Gemeinden gewähren Beiträge an besonders hohe Lehrmittelkosten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde.
  • Ausbildungsbeiträge aus privaten Quellen: Verschiedene Institutionen, Fonds oder Stiftungen können Ausbildungsbeiträge gewähren. Das Verzeichnis der Stiftungen und Fonds im Kanton Zürich oder das Schweizerische Stiftungsverzeichnis geben einen Überblick. Auch die Stipendienvermittler/innen in Ihrem biz können Ihnen bei der Suche nach der richtigen Adresse weiterhelfen.
  • Schulgelderlass oder Schulgeldreduktion: Verschiedene Schulen, Universitäten, Institute oder andere Ausbildungsanbieter erlassen oder ermässigen einzelnen Schülerinnen und Schülern das Schulgeld für die Ausbildung. Sie müssen dann kein oder weniger Schulgeld zahlen. Die Ausbildungsinstitutionen können darüber genauer Auskunft geben.
  • Ausbildungsbeiträge von Berufsverbänden (auch Organisationen der Arbeitswelt oder OdA genannt): Erkundigen Sie sich bei Ihrem Berufsverband.
  • Studentische Darlehenskassen: An einzelnen Hochschulen gibt es im Rahmen der studentischen Selbsthilfe spezielle Fonds. Fragen Sie bei Ihrer Hochschule nach.
  • Stipendien der Hochschulen: An den Hochschulen gibt es ebenfalls Möglichkeiten, finanzielle Beihilfe zu erhalten. Teils sind dafür spezielle Stipendienbüros zuständig, andernfalls kann das Hochschulsekretariat Auskunft geben.
  • Vermittlung von privaten Darlehen für Bildungsvorhaben: www.educaswiss.ch

Wichtige Adressen

Amt für Jugend und Berufsberatung – Stipendien
Dörflistrasse 120
Postfach
8090 Zürich
Tel. 043 259 96 80
www.stipendien.zh.ch

Stadt Zürich
Stipendienberatung
Strassburgstrasse 5
8004 Zürich
Tel. 044 412 78 79
www.stadt­zuerich.ch

Hinweis zu dieser Seite und rechtliche Grundlagen

Diese Seite dient lediglich der Information. Rechtsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Diese Seite ist keine Rechtsquelle und ersetzt weder das Bildungsgesetz vom 1. Juli 2002 (BiG, LS 410.1) noch die dazugehörige Verordnung über die Ausbildungsbeiträge vom 17. Juni 2022 (VAB, LS 416.1).